Promotionsbestimmungen, M-ProfilAm Ende jedes Semesters wird ein Zeugnis ausgestellt, in dem die Beurteilung der Leistung für jedes Fach eingetragen ist. Auf der Grundlage dieses Zeugnisses entscheidet die Schulleitung über die Promotion. Die definitive Promotion erfolgt, wenn folgende Bedingungen erfüllt sind:
Werden diese Bedingungen nicht erfüllt, spricht die Schulleitung eine provisorische Beförderung aus. Wer in der BMS ein zweites Mal die Bedingungen für die definitive Promotion nicht erfüllt, wird in eine Klasse der erweiterten kaufmännischen Grundbildung (E-Profil) umgeteilt.
Profilwechsel von M zu E... können in Absprache mit der Schulleitung jederzeit erfolgen. Ein Wechsel muss erfolgen, wenn eine Lernende, ein Lernender zweimal provisorisch promoviert wurde. Promotionsbestimmungen E-Profil
Profilwechsel von E zu M... erfolgen auf die erste Schulwoche im Januar. Bedingung ist ein Notendurchschnitt von 5.5 im Zwischenzeugnis, 1. Beurteilung von Ende November, OHNE IKA. Der Notendurchschnitt wird aus halben Noten errechnet (Bsp. 4.8 wird aufgerundet auf 5, 4.7 wird abgerundet auf 4.5). Sind die Bedingungen für einen Profilwechsel gegeben, ist dieser mittels Gesuch mit dem Einverständnis des Lehrbetriebs bei der Schulleitung zu beantragen. Sind in der M-Profil-Klasse der Kaufmännischen Berufsfachschule BV Bern bereits 24 Lernende, beantragt die Schulleitung den Übertritt in die M-Profil-Klasse an der wks Bern. Profilwechsel von E zu M haben spätestens aufs zweite Semester des 1. Lehrjahrs zu erfolgen. Danach kann der BM-Ausweis via BM2 erreicht werden.
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